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   LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - L 15 U 303/00   

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https://dejure.org/2002,14273
LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - L 15 U 303/00 (https://dejure.org/2002,14273)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28.05.2002 - L 15 U 303/00 (https://dejure.org/2002,14273)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - L 15 U 303/00 (https://dejure.org/2002,14273)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entschädigung eines Unfalls als Arbeitsunfall; Qualifizierung des Zurücklegens des mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängenden unmittelbaren Weges nach und von dem Ort der Tätigkeit als versicherte Tätigkeiten

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Zum Nichtvorliegen eines Wegeunfalles - Abweg - Nachweis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 22.06.1988 - 9a RVg 3/87

    Gewaltopferentschädigung - Angriff - Beweis - Feindselige Haltung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - L 15 U 303/00
    Es lassen sich nicht mit dem dafür erforderlichen Beweisgrad der der Gewissheit nahekommenden Wahrscheinlichkeit, d.h. ohne vernünftige Zweifel (BSGE 63, 270, 271) die erforderlichen Tatsachen feststellen, die den Schluss zulassen, dass der Unfall des Klägers im inneren Zusammenhang mit dem Zurücklegen des in der Unfallversicherung geschützten Weges steht (BSGE 58, 80, 83; BSG, Urt. v. 24.02.2000 - B 2 U 20/99 R).

    Die Beweislosigkeit dieser anspruchsbegründenden Tatsachen geht zu seinen Lasten (BSGE 63, 270 m.w.N.).

  • BSG, 24.02.2000 - B 2 U 20/99 R

    Unfallversicherungsschutz während der Nahrungsaufnahme eines Lehrgangsteilnehmers

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - L 15 U 303/00
    Es lassen sich nicht mit dem dafür erforderlichen Beweisgrad der der Gewissheit nahekommenden Wahrscheinlichkeit, d.h. ohne vernünftige Zweifel (BSGE 63, 270, 271) die erforderlichen Tatsachen feststellen, die den Schluss zulassen, dass der Unfall des Klägers im inneren Zusammenhang mit dem Zurücklegen des in der Unfallversicherung geschützten Weges steht (BSGE 58, 80, 83; BSG, Urt. v. 24.02.2000 - B 2 U 20/99 R).
  • BSG, 19.03.1991 - 2 RU 45/90

    Unterbrechung des Versicherungsschutzes auf dem Weg nach und von dem Ort der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - L 15 U 303/00
    In einem solchen Falle ist nach ständiger gefestigter Rechtsprechung von einem unversicherten Abweg auszugehen (BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 8 m.w.N.).
  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - L 15 U 303/00
    Es lassen sich nicht mit dem dafür erforderlichen Beweisgrad der der Gewissheit nahekommenden Wahrscheinlichkeit, d.h. ohne vernünftige Zweifel (BSGE 63, 270, 271) die erforderlichen Tatsachen feststellen, die den Schluss zulassen, dass der Unfall des Klägers im inneren Zusammenhang mit dem Zurücklegen des in der Unfallversicherung geschützten Weges steht (BSGE 58, 80, 83; BSG, Urt. v. 24.02.2000 - B 2 U 20/99 R).
  • BSG, 24.05.1984 - 2 RU 3/83
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - L 15 U 303/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, gehört das Auftanken des zur Fahrt nach und von dem Ort der Tätigkeit benutzten Kraftfahrzeuges vielmehr grundsätzlich zu den Verrichtungen, die zwar der Aufnahme der Betriebstätigkeit vorangehen, der Betriebsarbeit aber zu fern stehen, als dass sie schon dem persönlichen Lebensbereich des Beschäftigten entzogen und der unter Versicherungsschutz stehenden betrieblichen Sphäre zuzurechnen wären (BSGE 16, 77, 78; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 39; BSG, Urteil vom 24.05.1984 - 2 RU 3/83 -, Betriebsberater 1984, 2066).
  • BSG, 20.12.1961 - 2 RU 206/58

    Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - L 15 U 303/00
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, der sich der Senat anschließt, gehört das Auftanken des zur Fahrt nach und von dem Ort der Tätigkeit benutzten Kraftfahrzeuges vielmehr grundsätzlich zu den Verrichtungen, die zwar der Aufnahme der Betriebstätigkeit vorangehen, der Betriebsarbeit aber zu fern stehen, als dass sie schon dem persönlichen Lebensbereich des Beschäftigten entzogen und der unter Versicherungsschutz stehenden betrieblichen Sphäre zuzurechnen wären (BSGE 16, 77, 78; BSG SozR 2200 § 550 Nr. 39; BSG, Urteil vom 24.05.1984 - 2 RU 3/83 -, Betriebsberater 1984, 2066).
  • BSG, 26.07.1963 - 2 RU 16/62

    Zum Umfang des Versicherungsschutzes auf dem Heimweg von der Arbeitsstätte -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2002 - L 15 U 303/00
    Die Annahme eines zweigeteilten häuslichen Bereichs setzt voraus, dass sich beide Bereiche hinsichtlich ihrer Benutzbarkeit derart ergänzen, dass hinsichtlich Schlafen und Wohnen dem einen etwas fehlt, was dem anderen zu eigen ist (z. B. Schlafstelle in einem Bereich, Wohnen im übrigen bei der Braut, BSGE 19, 257).
  • BSG, 30.01.2020 - B 2 U 9/18 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - versicherte Tätigkeit -

    Deshalb gehört das verbrauchsbedingte Auftanken eines Pkw bei wertender Betrachtung als typische Vorbereitungshandlung zu der rein eigenwirtschaftlichen Risikosphäre des Versicherten (vgl Bayerisches LSG Urteil vom 8.3.2017 - L 2 U 458/15 - juris RdNr 31; LSG Berlin-Brandenburg Urteile vom 4.9.2014 - L 2 U 42/12 - juris RdNr 23 f und vom 16.5.2013 - L 3 U 268/11 - juris RdNr 17 f; LSG Rheinland-Pfalz Urteil vom 26.3.2012 - L 2 U 339/10 - juris RdNr 27; LSG Berlin-Brandenburg Urteil vom 3.11.2011 - L 3 U 7/09 - juris RdNr 31; Hessisches LSG Urteil vom 20.5.2008 - L 3 U 195/07 - juris RdNr 21 f; LSG Nordrhein-Westfalen Urteile vom 9.4.2008 - L 17 U 188/07 - juris RdNr 24 f; vom 10.8.2005 - L 17 U 74/05 - juris RdNr 24 f und vom 28.5.2002 - L 15 U 303/00 - juris RdNr 28 f; Keller in Hauck/Noftz, SGB VII, 06/18, § 8 RdNr 119; Ricke in KassKomm, 08/19, § 8 SGB VII RdNr 218; Ziegler in H. Becker ua, LPK-SGB VII, 5. Aufl 2018, § 8 SGB RdNr 257) .
  • LSG Sachsen, 30.08.2006 - L 6 U 62/06

    Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Durch die widersprüchlichen Angaben hat sich der Kläger der grundsätzlich bestehenden Möglichkeit begeben, das Vorliegen eines Arbeitsunfalls durch einen Sachvortrag so plausibel zu machen, dass sich keine vernünftigen Zweifel mehr aufdrängen (vgl. hierzu auch LSG NRW Urteil vom 28.05.2002 - L 15 U 303/00 - HVBG Info 34/02).
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